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CO2

Europäische Kommission erteilt Genehmigung für Carbon-Leakage-Verordnung

Antragsteller können nun mit einer Bescheidung der bislang gestellten Anträge rechnen

Die Europäische Kommission hat grünes Licht gegeben für eine deutsche Regelung, mit der energieintensive Unternehmen eine finanzielle Kompensation für einen Teil der zusätzlichen CO2-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel erhalten.

Nachdem zum Jahr 2021 der nationale Emissionshandelt eingeführt wurde, trat zeitgleich – als Instrument zur Entlastung im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen – die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) in Kraft. Damit konnten in dem gesetzlichen Rahmen die Unternehmen aus beihilferechtlichen (Teil-) Sektoren erstmals zum 30.06.2022 die Zahlung einer Beihilfe zur Entlastung von den gestiegenen CO2-Kosten beantragen.

Für sämtliche seither eingereichten Anträge fehlte es an einer Entscheidung der zuständigen Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Diese wiederum verwies auf die fehlende beihilferechtliche Genehmigung der EU.

Nun aber kommt Bewegung in die Thematik:

Die europäische Kommission hat am 10.08.2023 bekannt gegeben, dass die BECV umgesetzt werden soll. Damit ist der Weg frei für die Bescheidung der Anträge für die Abrechnungsjahr 2021 und 2022.

Die DEHSt begrüßt die Beihilfeentscheidung der europäischen Kommission, wartet derzeit allerdings noch auf den konkreten Wortlaut der Genehmigung, der noch nicht bekannt ist.

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